Unser Betrieb ist zugelassen für die Herstellung von Holzverpackungen nach ISPM 15 Norm.
Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an. Die Einfuhr von Waren in diese Länder muss mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten, etc.) erfolgen, die einer genau vorgeschriebenen Behandlung unterzogen wurden.
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