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ISPM 15 Norm

Text ISPM
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Unser Betrieb ist zugelassen für die Herstellung von Holzverpackungen nach ISPM 15 Norm.

Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an. Die Einfuhr von Waren in diese Länder muss mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten, etc.) erfolgen, die einer genau vorgeschriebenen Behandlung unterzogen wurden.

Merkblatt
ISPM 1
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(Hitzebehandlung)
ISPM 2
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Trocknungskammer mit einem Volumen für ca. 2'000 EUR-Tauschpaletten
ISPM 3
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Beheizt wird die Trocknungskammer und das gesamte Betriebsgebäude mit einer Holzfeuerungsanlage von 900 KW
ISPM 4
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Feinstaubfilter entspricht dem neuesten Stand der Luftreinhalte-Verordnung

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